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BVerwG, 21.12.1965 - IV B 186.65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Rahmen der Flurbereinigung - Bewertung von Grundstücken als Bauland oder Bauerwartungsland
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1965 - IX G 41/62
- BVerwG, 21.12.1965 - IV B 186.65
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
Auszug aus BVerwG, 21.12.1965 - IV B 186.65
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Rahmen der Flurbereinigung in dem Zeitpunkt gegeben sein, in dem die rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung eintreten (BVerwGE 8, 343; Beschluß vom 24. Juni 1959 - BVerwG I B 23.59 -).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Bewertung von Grundstücken als Bauland oder Bauerwartungsland nicht entscheidend auf die am Bewertungsstichtag geübte Nutzung, sondern auf die Nutzungsfähigkeit an (BVerwGE 2, 154; 8, 343) [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58].
- BVerwG, 24.06.1959 - I B 23.59
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wertgleichheit einer …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1965 - IV B 186.65
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Rahmen der Flurbereinigung in dem Zeitpunkt gegeben sein, in dem die rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung eintreten (BVerwGE 8, 343; Beschluß vom 24. Juni 1959 - BVerwG I B 23.59 -). - BVerwG, 21.06.1955 - I C 173.54
Einwendungen gegen die Bewertung eines Obsthofes im Umlegungsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1965 - IV B 186.65
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Bewertung von Grundstücken als Bauland oder Bauerwartungsland nicht entscheidend auf die am Bewertungsstichtag geübte Nutzung, sondern auf die Nutzungsfähigkeit an (BVerwGE 2, 154; 8, 343) [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58].
- BVerwG, 30.04.1969 - IV C 236.65 Diese Frage kann hier auch nicht dahingestellt bleiben, weil der erkennende Senat an der mit BVerwGE 2, 154 eingeleiteten und trotz der im Schrifttum hervorgetretenen Kritik wiederholt bestätigten (BVerwGE 4, 191; 8, 343 [BVerwG 09.06.1959 - I C 6/58]sowie u.a. Beschlüsse vom 21. Dezember 1965 - BVerwG IV B 186.65 - und vom 15. April 1966 - BVerwG IV B 193.65 -) Rechtsprechung zur Bewertung von Bauland nach nochmaliger Überprüfung festhält.
- BVerwG, 15.04.1966 - IV B 193.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wertgleichheit einer …
Von diesen in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretenen Grundsätzen (vgl. zuletztBeschluß vom 21. Dezember 1965 - BVerwG IV B 186.65 -) ist das Flurbereinigungsgericht im angefochtenen Urteil ausgegangen.